Was ist dran an der Abzocke von türkischen Krankenhaeusern bei Touristen?

01.12.2017

Sehr oft versucht man die Türkei durch skandalöse Berichte über Abzocke von Touristen in Krankenhaeusern in Misskredit zu bringen.

In diesem Jahr habe ich zwei Berichte gelesen, einen in einer deutschen Zeitung, in der es um eine Klage ging, die eine Deutsche gegen ihre Krankenkasse geführt hatte, weil die deutsche Kasse die in Rechnung gestellte Behandlungskosten von 2300 Euro einer privaten Klinik in der Türkei nicht übernommen hatte. 

Der zweite Fall in der britischen Zeitung Sun ( zu vergleichen mit der deutschen Bild Zeitung) war weit dramatischer. Ein 28 jaehriges Paar aus Grossbritannien, sie im 6. Monat schwanger, flog in den Urlaub und sie bekam eine Frühgeburt. Nach 77 Tagen Krankenhaus mit Kaiserschnitt, Nachbehandlung, Frühchenbehandlung kam eine Riesenrechnung auf das Paar zu, umgerechnet ca. 100 000 Euro . 




Was ist in beiden Faellen falsch gelaufen?

  1. Der Tourist hatte sich vor Abreise nicht informiert , wie die Gesetze oder Abkommen mit der Krankenkasse und dem Reiseland sind. Diese Info kann man sich vorher bei seiner Krankenkasse holen.

  2. Mit dem Wissen von Nr. 1 haette man eine restabdenkende Extraversicherung privat abschliessen müssen, wenn man in ein Privatkrankenhaus geht.

  3. Die deutschen Kassen bezahlen nur Aufenthalte in staatlichen Krankenhaeusern bei Touristen. Die Rechnung ist samt Auslandskrankenschein je nach Höhe vorher zu begleichen und dann in Deutschland einzureichen oder bei grossen Betraegen sollte man sich sofort mit der KK in Deutschland in Verbindung setzen wegen direkter Bezahlung.

  4. Geht ein Tourist in ein privates Krankenhaus ist die Rechnung privat und muss selbst bezahlt werden und die Kasse in Deutschland zahlt allerhöchstens ( wenn überhaupt) den türkischen Satz der staatlichen Krankenhaeuser.

  5. Bei einer privaten Zusatsversicherung immer vor Abschluss nachhaken , ob diese nur für stationaere Behandlung gilt oder auch für eine ambulante Behandlung. Denn wie z.b. der ADAC zahlen viele nur, wenn man im Krankenhaus bleiben muss und nicht am selben Tag wieder entlassen wird.

Wie sieht es mit Rentnern aus, die hier mit Aufenthaltsgenehmigung leben?

Deutsche Rentner oder andere Staatsangehörige die ihren Wohnsitz vorher in Deutschland hatten und deutsche Rente beziehen :

Diese sind über das deutsch-türkische Abkommen hier in der Türkei bei der SGK versichert und können mit einer kleinen Aufnahmegebühr von ca. 10 Euro auch eine Behandlung in einer privaten Klinik ambulant erhalten. Bei grösseren Eingriffen Operationen wird meistens eine Zuzahlung verlangt, die die Kasse in Deutschland auch nicht übernimmt. Das dann vorher abklaeren, da es genau wie in Deutschland auch, bei Privatpatienten ein höherer Satz als der gesetzliche berechnet werden darf. Hat man also keinen Notfall und möchte sich operieren lassen, sollte man sich vorher genau erkundigen, welche Leistungen über das Abkommen der Krankenkasse abgedeckt sind, wenn man nicht in eine staatliche Klinik möchte.

( Grossbritannien hat diesen Service führ ihre Rentner nicht und kein Abkommen , britische Rentner, die auswandern, fallen bei Wohnsitzgründung in der Türkei aus dem System und müssen sich selbst in der Türkei versichern)


Zahnarztbesuche , die nicht in der staatlichen Klinik erfolgen, sind immer privat und werden von den deutschen Kassen nicht erstattet.